Anwalt für Disziplinarrecht

Anwalt für Disziplinarrecht und Beamtenrecht - Ein lächelnder Mann mit Bart und Brille in einem weißen Hemd vor einer Steinmauer.

Disziplinarrecht – Ihre Rechte im Blick behalten

Als Betroffener eines Disziplinarverfahrens stehen Sie vor einer belastenden Phase – emotional, fachlich und beruflich. Disziplinarrecht dient weniger der Bestrafung als vielmehr dem Schutz der Integrität des öffentlichen Dienstes.
Mit meiner langjährigen Verwaltungserfahrung unterstütze ich Sie in allen Phasen – von der Vorermittlung bis zum Verfahren – kompetent und engagiert.
Anwalt für Disziplinarrecht und Beamtenrecht - Ein lächelnder Mann mit Bart und Brille in einem weißen Hemd vor einer Steinmauer.

1. Dienstvergehen

Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn Sie schuldhaft Ihre Pflichten als Beamter verletzen. Das kann innerdienstliches Fehlverhalten oder öffentliches Fehlverhalten sein – immer mit der Gefahr dienstrechtlicher Konsequenzen.

2. Disziplinarverfahren

Kommt der Verdacht auf ein Dienstvergehen auf, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es geht darum, die Verdachtslage aufzuklären und festzustellen, ob eine Disziplinarmaßnahme gerechtfertigt ist.

3. Verwaltungsermittlungen

Vor dem Disziplinarverfahren stehen oft Verwaltungsermittlungen, die Hinweise sammeln und Sachverhalte klären. Schon hier ist entscheidend, Ihre Rechte zu wahren – denn Fehler in dieser Phase beeinflussen den gesamten Verlauf.

4. Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

Schon vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens kann Ihnen die Ausübung Ihres Diesntgeschäfte untersagt werden. Diese Maßnahme ist sichtbar, belastend und hat oft hohe psychische Auswirkungen – eine frühzeitige Prüfung ist unbedingt ratsam.

5. Selbstoffenbarung

Manchmal ist es klug, einen eigenen Pflichtverstoß freiwillig offenzulegen – dies kann ein Milderungsgrund darstellen. Diese Entscheidung erfordert jedoch genaue Abwägung von Nutzen und Risiko.

6. Vorläufige Dienstenthebung

In besonders ernsten Fällen kann eine vorläufige Dienstenthebung erfolgen. Diese Maßnahme bedroht Ihre berufliche Existenz und verlangt dringend rechtliche Expertise, um Ihre Position zu verteidigen.
Anwalt für Disziplinarrecht und Beamtenrecht - Mann mit Bart, Brille, weißem Hemd und blauer Weste lehnt lächelnd an einer Ziegelwand mit Efeu.
1. Was unterscheidet Verwaltungsermittlungen und Disziplinarverfahren?
Verwaltungsermittlungen dienen der Prüfung, ob der Verdacht eines Dienstvergehens vorliegt. Das Disziplinarverfahren folgt und dient der Aufklärung und Sanktion der Vorwürfe.
2. Was passiert beim Verbot der Dienstgeschäfte?
Sie dürfen Ihre dienstlichen Aufgaben zeitweise nicht wahrnehmen. Da dies öffentlich wirksam ist, sollte es schnell rechtlich überprüft werden.
3. Lohnt sich eine Selbstanzeige?
Freiwillige Selbstoffenbarung kann ein Milderungsgrund sein – das Vorgehen muss allerdings strategisch überlegt sein und passt nicht in jedem Fall.
4. Welche Sanktionen drohen im Verfahren?
Bei einem aktiven Beamten drohen von Verweis, Geldbuße und Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Dienst – abhängig von Schwere des Dienstvergehens.
5. Wann droht die vorläufige Dienstenthebung?
Wenn mit der Entfernung aus dem Dienst zu rechnen ist. Dann ist professionelle rechtliche Unterstützung unumgänglich.