Disziplinarrecht

Gegen Sie wurden Verwaltungsermittlungen aufgenommen oder gar ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Sie wurden zu Ihrem Vorgesetzten gebeten und man hat Ihnen eine Einleitungsverfügung vorgelegt. Vielleicht hat man Ihnen auch das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Oder diese Dinge sind noch nicht eingetreten, Sie befürchten aber, dass dies auf Sie zukommen wird.

Dann sind Sie mit den Regelungen des Disziplinarrechts konfrontiert, einem speziellen Rechtsgebiet des Beamtenrechts.

Die Unsicherheit und die emotionalen Belastungen, die ein disziplinarer Vorwurf mit sich bringt, sind mir bekannt. Nicht selten steht Ihr Ruf oder Ihre weitere berufliche Karriere auf dem Spiel.

In meiner Zeit als Jurist in der hessischen Verwaltung habe ich zahlreiche Disziplinarverfahren auf der Seite des Dienstherrn geführt. Diese Erfahrung hilft mir, Ihre Perspektive nachzuvollziehen.

Mit meinem Wissen und meiner Erfahrung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Dienstvergehen

Das Dienstvergehen ist der zentrale Begriff des Disziplinarrechts. 

Disziplinarverfahren

Besteht der Verdacht, dass Sie ein Dienstvergehen begangen haben, muss grundsätzlich ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet werden, um diesen Verdacht aufzuklären. Als Betroffener in einem Disziplinarverfahren brauchen Sie einen Anwalt, der die Verdachtslage zutreffend einschätzt.

Ich entwickle mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie…

Verwaltungsermittlungen

Verwaltungsermittlungen sind Untersuchungen, die zur Klärung von Sachverhalten aufgenommen werden und oft der Vorbereitung von Disziplinarverfahren dienen. Wahren Sie schon in diesem frühen Stadium Ihre Rechte. 

Die Auswirkungen auf ein nachfolgendes Disziplinarverfahren sind nicht unerheblich… 

Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bedeutet, dass Ihnen wegen zwingender dienstlicher Gründe vorübergehend untersagt wird, Ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen. Meist liegt ein disziplinarer oder strafrechtlicher Vorwurf zugrunde. Das Verbot ist aufgrund seiner äußeren Wahrnehmbarkeit besonders belastend und stigmatisierend.

Lassen Sie die Maßnahmen schnellstmöglich überprüfen…

Selbstoffenbarung

Bei einem begangenen Pflichtverstoß kann es ratsam sein, sich freiwillig zu offenbaren. Denn eine freiwillige Offenbarung vor Entdeckung kann einen Milderungsgrund darstellen.

Ob eine Selbstoffenbarung jedoch wirklich sinnvoll ist, hängt allerdings entscheidend von der Schwere des Pflichtverstoßes ab.

Ich berate Sie gerne über die möglichen rechtlichen Konsequenzen eines solchen Schrittes…

Vorläufige Dienstenthebung

Sie wurden vorläufig vom Dienst enthoben und stehen im Verdacht, ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen zu haben? Dann dürfte die Behörde höchstwahrscheinlich beabsichtigen, Sie aus dem Dienst zu entfernen. Ihre berufliche Existenz steht auf dem Spiel.

Spätestens jetzt ist fachkundiger Beistand dringend angeraten…