Anwalt für Beamtenrecht

Anwalt für Disziplinarrecht und Beamtenrecht - Mann mit Brille und weißem Hemd lächelt vor einer Steinmauer.

Beamtenrecht – Rechte sichern. Perspektiven verteidigen.

Ob Konkurrentenklage, dienstliche Beurteilung oder Versetzung in den Ruhestand – das Beamtenrecht regelt zentrale Fragen für Ihre Karriere im öffentlichen Dienst.
Als spezialisierter Anwalt mit eigener Erfahrung im Staatsdienst unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen, zu nutzen und durchzusetzen – außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Anwalt für Disziplinarrecht und Beamtenrecht - Lächelnder Mann mit Bart und Brille in weißem Hemd vor einer Steinmauer.

1. Beförderung und Stellenbesetzung

Sie wurden bei einer Beförderung übergangen oder sind bei einer Bewerbung nicht zum Zug gekommen? Ich prüfe für Sie das Auswahlverfahren und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – ob im Widerspruchsverfahren oder mit einer Konkurrentenklage. Dabei ist schnelles Handeln wichtig, denn die Fristen sind sehr kurz.

2. Abordnungen, Versetzungen & Umsetzungen

Auch bei Abordnungen, Versetzungen und Umsetzungen kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Ich überprüfe die Entscheidung auf Fehler und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Dienststelle – außergerichtlich oder, falls erforderlich, auch im gerichtlichen Verfahren.

3. Dienstliche Beurteilung

Eine unfaire oder fehlerhafte Beurteilung kann sich negativ auf Ihre Laufbahn auswirken. Ich prüfe die Bewertung auf inhaltliche und formale Mängel, berate Sie zur Gegendarstellung und setze Ihre Rechte im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens durch.

4. Gesundheitlich Eignung

Die gesundheitliche Eignung (Dienstfähigkeit)ist eine zentrale Voraussetzung für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis und spielt auch während des laufenden Dienstverhältnisses eine bedeutende Rolle. Ich prüfe, ob die Bewertungen und die Prognosen rechtmäßig sind und unterstütze Sie im Umgang mit amtsärztlichen Gutachten sowie im Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Anwalt für Disziplinarrecht und Beamtenrecht - Ein lächelnder Mann mit Brille, blauem Anzug und weißem Hemd lehnt an einer Ziegelwand.
1. Welche Fristen gelten bei einer Konkurrentenklage?
Wenn Sie bei einer Beförderung übergangen wurden, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung Widerspruch einlegen oder ein Eilverfahren einleiten. Diese Frist ist entscheidend – bei Untätigkeit können Ihre Ansprüche verloren gehen.
2. Kann ich eine dienstliche Beurteilung rechtlich anfechten?
Ja. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Beurteilung fehlerhaft, unvollständig oder nicht nachvollziehbar ist, können Sie eine Gegendarstellung verfassen und Widerspruch einlegen. Bei Bedarf kann die Bewertung auch gerichtlich überprüft werden.
3. Was passiert, wenn ich als dienstunfähig eingestuft werde?
Bei festgestellter Dienstunfähigkeit kann eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen. Allerdings ist das kein Automatismus – es muss eine nachvollziehbare Prognose über Ihre gesundheitliche Zukunft vorliegen. Gegen eine fehlerhafte Einschätzung können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
4. Kann ich gegen eine Umsetzung oder Abordnung mich rechtlich wehren.
Ja, gegen eine Umsetzung oder Abordnung können Sie sich rechtlich wehren.
Voraussetzung ist, dass ein sachlicher Grund für die Maßnahme vorliegt und der Dienstherr sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.

Ein Widerspruch ist zulässig, hat aber keine aufschiebende Wirkung – die Maßnahme kann also zunächst umgesetzt werden. Gegebenenfalls ist zusätzlicher gerichtliche Antrag erforderlich.