Selbstoffenbarung / Selbstanzeige

Wenn Beamte eine Verfehlung begehen, die noch nicht entdeckt wurde, stellt sich oft die Frage, ob eine Selbstoffenbarung (Selbstanzeige) sinnvoll ist. Mit der freiwilligen Selbstoffenbarung vor Entdeckung zeigt der Beamte Reue und es liegt ein klassischer Milderungsgrund vor. Das bedeutet, dass in der Regel eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt wird, als es ohne die Selbstoffenbarung der Fall wäre.

Allerdings ist eine Selbstoffenbarung nicht immer ratsam. Maßgeblich  ist die Schwere des Dienstvergehens. So kann es trotz aufrichtiger Reue bei einem schweren Dienstvergehen zu einer hohen Disziplinarmaßnahme kommen. 

Selbst wenn durch die Selbstoffenbarung bei geringeren Verfehlungen möglicherweise gar keine oder nur eine milde Disziplinarmaßnahme ausgesprochen wird, sind weitere Maßnahmen wie eine Umsetzung oder der Entzug bestimmter Funktionen nicht ausgeschlossen.

Ob eine Selbstoffenbarung tatsächlich zu einer milderen Disziplinarmaßnahme führt oder unvorhergesehene Konsequenzen nach sich zieht, hängt von vielen Faktoren ab. Ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Situation rechtlich zu bewerten und abzuschätzen, ob eine Selbstoffenbarung für Sie der richtige Schritt ist.