Disziplinarrecht und Beamtenrecht

Anwalt für Disziplinarrecht und Beamtenrecht

"Ich berate und vertrete Sie im öffentlichen Dienstrecht. Meine langjährige Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung und meine Expertise im Beamten- und Disziplinarrecht setze ich gezielt ein, um Ihre Rechte gegenüber dem Dienstherrn durchzusetzen."

Meine Kanzlei ist auf das Disziplinarrecht, Beamtenrecht und Dienstrecht spezialisiert und bietet umfassende Beratung  und Vertretung für Beamte und Angestellte in der öffentlichen Verwaltung.

Ich war selbst viele Jahre als Justiziar in verschiedenen Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst tätig. Aufgrund meiner großen Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung habe ich einen Einblick in die internen Abläufe und spezifischen Herausforderungen gewonnen, mit denen Beamte und Angestellte konfrontiert sind.

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Schwerpunkte

Disziplinarrecht

Die Beamtengesetze von Bund und Ländern legen die Pflichten der Beamten fest. Das Disziplinarrecht regelt die Konsequenzen von Pflichtverstößen und bestimmt das anzuwendende Verfahren. Der Sinn und Zweck des Disziplinarrechts liegt nicht darin, begangenes Unrecht zu vergelten. Vielmehr geht es darum, die Integrität des Berufsbeamtentums und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes aufrechtzuerhalten.

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht umfasst alle Vorschriften, welche die Rechtsstellung der Beamten regeln. Neben den allgemeinen Beamtengesetzen, Laufbahnverordnungen und dem Besoldungs- und Versorgungsrecht sind auch Vorschriften, wie etwa die Bestimmungen zum Urlaubs-, Reisekosten- oder Beihilferecht Bestandteil des Beamtenrechts. Grundlage des Beamtenrechts bildet das Grundgesetz, insbesondere Art. 33 Abs. 2 bis 5 GG.